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   OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07   

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OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07 (https://dejure.org/2008,14814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 (https://dejure.org/2008,14814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 2 LA 418/07 (https://dejure.org/2008,14814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Datierung eines Prüfungszeugnisses; Streitwert bei Haupt- und Hilfsantrag mit demselben Gegenstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 8 Abs. 3 NJAVO; § 11 Abs. 1 S. 4 NJAG; § 45 Abs. 1 S. 2, 3 GKG; § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den Zeitpunkt der ersten bestandenen Prüfung; Möglichkeit der Verletzung des Benachteiligungsverbots durch die Eintragung des Datums des zweiten Prüfungstermins auf einem juristischen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GKG § 45 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 45 Abs. 1 S. 3; ; NJAG § 11 Abs. 1 S. 4; ; NJAVO § 8 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Datierung eines Prüfungszeugnisses auf den Zeitpunkt der ersten bestandenen Prüfung; Möglichkeit der Verletzung des Benachteiligungsverbots durch die Eintragung des Datums des zweiten Prüfungstermins auf einem juristischen ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht des Klägers nicht aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. a. -, BVerfGE 84, 34, 52 = NJW 1991, 2005) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14.01 -, NVwZ 2002, 1375 = NdsVBl. 2002, 262) entwickelten Grundsatz, dass ein Prüfling, der eine Prüfung oder einen Prüfungsteil nochmals ablegen darf, nicht benachteiligt werden dürfe.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 9.9.1992 - 5 AZR 509/91 -, NJW 1993, 2196 = juris m. w. N.) ist ein von dem Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht von dem Arbeitnehmer zu vertreten ist.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht des Klägers nicht aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u. a. -, BVerfGE 84, 34, 52 = NJW 1991, 2005) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14.01 -, NVwZ 2002, 1375 = NdsVBl. 2002, 262) entwickelten Grundsatz, dass ein Prüfling, der eine Prüfung oder einen Prüfungsteil nochmals ablegen darf, nicht benachteiligt werden dürfe.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2007 - 2 LA 213/06

    Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zwecks Notenverbesserung bei bereits

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Soweit der Kläger im Übrigen geltend macht, die grundsätzliche Bedeutung folge bereits aus der großen Anzahl gleichartiger Parallelfälle in Niedersachsen sowie in den übrigen Bundesländern, ist ihm entgegenzuhalten, dass (allein) hieraus der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ebenfalls nicht abgeleitet werden kann (Senat, Beschl. v. 12.7.2007 - 2 LA 213/06 -, NJW 2007, 3657, 3659; Meyer-Ladewig/Rudisele, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., § 124 Rdnr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 9 S 1298/07

    Gesetzesvorbehalt bei Regelung zum Fremdsprachenunterricht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Wann es danach einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf, lässt sich nur mit Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes beurteilen (vgl. statt aller VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.7.2007 - 9 S 1298/07 -, DÖV 2007, 1059 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 2 LA 422/03

    Rechtmäßigkeit der Versetzung zu einem anderen Bundesgrenzschutzpräsidium;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Erforderlich ist grundsätzlich vielmehr, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die fortbestehenden besonderen rechtlichen Schwierigkeiten als solche benannt werden, wobei der Darlegungslast genügt wird, wenn im Zulassungsantrag mit erläuternden Hinweisen ein erheblicher Begründungsaufwand der angefochtenen Entscheidung angesprochen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 11.11.2004 - 2 LA 422/03 -, NVwZ-RR 2006, 197).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07

    Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 2 LA 418/07
    Ziel des Klägers ist es ersichtlich, das Prüfungszeugnis auf einen aus seiner Sicht günstigeren Zeitpunkt zu datieren, wobei sich der in dem Haupt- und Hilfsantrag zum Ausdruck kommende Inhalt des begehrten Zeugnisses nur in unwesentlichen Nuancen unterscheidet (vgl. zu § 39 Abs. 1 GKG OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2007 - 19 E 220/07 -, juris = Leitsatz in DVBl. 2008, 135 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18

    Examenszeugnis; Rückdatierung; Unterschrift; Vordatierung

    Unter Berufung auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2008 (2 LA 418/07) führte er aus, ein Anspruch auf die vom Kläger begehrte Rückdatierung bestehe nicht, auch nicht unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein Prüfling aufgrund eines Beurteilungsfehlers oder Verfahrensfehlers im Prüfungsverfahren keine Nachteile erleiden dürfe.

    Vielmehr verpflichtet es die Prüfungsbehörde auch, durch Ausschöpfung der ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen einen von einem Prüfungsmangel betroffenen Kandidaten gegenüber seinen Mitkandidaten davor zu schützen, Nachteile zu erleiden, denen er ohne den Prüfungsmangel nicht ausgesetzt gewesen wäre (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 39; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 509; ebenso für eine dienstliche Beurteilung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.7.2019 - 4 S 672/19 -, juris, Rn. 9).

    Aber auch wenn ein potenzieller Arbeitgeber aus einem von dem Kläger geführten Prüfungsrechtsstreit keine die Erfolgsaussichten des Klägers im Bewerbungsverfahren unmittelbar schmälernden Schlüsse zieht, bleibt die ernsthafte Möglichkeit, dass er dem aktuellen - nach Durchführung des Prüfungsrechtsstreits ausgestellten - Zeugnis vor dem Hintergrund sowohl der Einwirkungen des Rechtsstreits als auch des zeitlichen Abstandes zur Prüfung eine geringere Aussagekraft beimisst als einem mit oder kurz nach dem Abschluss der Prüfung ausgestellten Zeugnis (vgl. Hambg. OVG, Urt. v. 20.1.2015 - 3 Bf 155/10 -, juris, Rn. 40; Nds. OVG, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 -, juris, Rn. 9).

    Zum einen erschließt sich der Kammer auch mit Blick auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2008 (2 LA 418/07), auf die der Beklagte sich insoweit stützt, nicht mit Sicherheit, welchen konkreten Inhalt ein solches Begleitschreiben haben soll.

    Eine Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO besteht nicht: Die vorstehenden Erwägungen weichen nicht von der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 7. Februar 2008 (2 LA 418/07) ab.

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Soweit der Kläger geltend macht, die grundsätzliche Bedeutung folge bereits aus der großen Anzahl gleichartiger Parallelfälle in seinem Kreisgebiet, ist ihm entgegenzuhalten, dass (allein) hieraus eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht abgeleitet werden kann (vgl. zum Zulassungsrecht: Senat, Beschluss vom 12. Juli 2007, - 2 LA 213/06 -, NJW 2007, 3657 [3659]; Beschluss vom 07. Februar 2008, - 2 LA 418/07-, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 4 S 672/19

    Rückdatierung einer im Klageweg erstrittenen dienstlichen Beurteilung zum Schutz

    Stellt aber ein derartiges mehrjähriges zeitliches Auseinanderfallen von Ausstellungsdatum und Ende des Beurteilungszeitraums eine mögliche erhebliche Benachteiligung des Beurteilten in seinem beruflichen Fortkommen dar, spricht dies - ungeachtet der für Dienstzeugnisse unstreitig geltenden Wahrheitspflicht und der im Rechtsverkehr mit gutem Grund geübten Praxis, schriftliche Erklärungen regelmäßig unter demjenigen Datum auszustellen, an dem sie tatsächlich abgegeben wurden - dafür, jedenfalls in Fällen, in denen, wie vorliegend, der Grund für die verspätete Ausstellung der Beurteilung nicht in der Sphäre des Beurteilten liegt, eine Pflicht des Dienstherrn zu statuieren, die neu erstellte Beurteilung mit dem Datum der ursprünglichen Beurteilung auszufertigen (vgl. hierzu grundlegend BAG, Urteil vom 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -, Juris Rn. 18 [zu einem Arbeitszeugnis im Rahmen eines zivilrechtlichen Arbeitsverhältnisses]; ihm folgend etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 -, Juris Rn. 132; Hamb. OVG, Urteil vom 20.01.2015 - 3 Bf 155/10 -, Juris Rn. 40 f.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 630 Rn. 29; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB Bd. 2, 8. Aufl. 2017, § 630 BGB Rn. 19; a.A. für den Fall eines Prüfungszeugnisses, das aufgrund einer neuen Tatsachengrundlage [Wiederholung der mündlichen Prüfung] ergangen ist, Nds. OVG, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 -, Juris Rn. 10, 15).
  • OVG Hamburg, 20.01.2015 - 3 Bf 155/10

    Inhalt und Form des Zeugnisses über das Bestehen der zweiten Staatsprüfung für

    Vielmehr sind auch die übrigen Regelungen des Prüfungsverfahrens bis hin zur Ausstellung des Nachweises über den berufsqualifizierenden Abschluss im Lichte der Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG im Rahmen des tatsächlich und rechtlich Möglichen so zu handhaben, dass der Betroffene vor Benachteiligungen gegenüber seinen Mitkandidaten bewahrt wird, die er ohne den Prüfungsfehler nicht erlitten hätte (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.2.2008, 2 LA 418/07, Rn. 9: Erwägung einer "zeitlich nachwirkende[n] Fürsorgepflicht").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09

    Gegenstandswert - Berechnung des Bruttomonatsentgelts bei Kündigungsschutzantrag

    Zunächst kann der im Schriftsatz der Klägervertreter vom 24.10.2008 zitierte Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 07.02.2008 - 2 LA 418/07 - die begehrte Gegenstandswertfestsetzung von 15.000,00 Euro nicht begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - 3 S 867/15

    Streitwert einer Klage gegen Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung

    Eine Zusammenrechnung hat nur dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12.9.2013 - I ZR 58/11 - WRP 2014, 192; Beschl. v. 12.4.2010 - II ZR 34/07, juris; Beschl. v. 6.10.2004 - IV ZR 287/03 - NJW-RR 2005, 506; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.2.2014 - 8 S 2146/13 - VBlBW 2015, 78; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.3.2013 - 18 E 1241/12 - juris; OVG Niedersachen, Beschl. v. 7.2.2008 - 2 LA 418/07 - NdsVBl 2009, 26; Hartmann, Kostengesetze, § 45 GKG, Rn. 8 ff.; Kurpat, in: Schneider/Volpert/Fölsch; Gesamtes Kostenrecht, § 45 Rn. 16).
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